Vorsorge Genossenschaft Kaiser eG
Friesauer Weg 6a
07356 Bad Lobenstein
Telefon: 036651-39987
Telefax: 036651-39936
Angaben nach § 25a GenG: Vorsorge Genossenschaft Kaiser eG, Friesauer Weg 6a, D-07356 Bad Lobenstein, eingetragen unter der Registernummer GnR 500124 beim Amtsgericht Jena, Vorstand: Andreas Kaiser, Prüfungsverband: DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. Wasserstrasse 16 – 18; 06844 Dessau-Roßlau
Vertragspartner ist tätig als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung,
Register-Nr.: D-93UA-BQWB6-09
Ihr Vertragspartner besitzt eine Genehmigung nach §34i Gewerbeordnung.
Umfang der Genehmigung: Absatz 1 Satz 1
Register-Nr.: D-W-154-ISXP-29
Ihr Vertragspartner besitzt eine Genehmigung nach §34c Gewerbeordnung (Umfang laut Gesetzestext ab dem
01.01.2013) Umfang: Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS):
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist mangels Verpflichtung leider nicht möglich.
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
10178 Berlin, Breite Straße 29
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 €/Anruf)
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Registernummer (VV-Register): wurde beantragt
Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent am Stimmrecht oder Kapital eines Versicherers durch Maklerunternehmen/Versicherungsmakler.
Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent an Stimmrecht oder Kapital des Maklerunternehmens/Versicherungsmakler durch Versicherer.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
- § 34 d Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.